Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

 

Beratungsgespräche

Sollten Angehörige Pflegegeld, für die Pflege eines Menschen, als finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten, sind Beratungsgespräche nach §37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben.
Je nach Pflegegrad werden in mindestens einmal halbjährlichen Gesprächen wertvolle Hinweise für die
Organisation des Pflegealltags, die Beschaffung und den Einsatz von Hilfsmitteln oder den Umgang
mit Konflikten und Belastungen gegeben. Darüber hinaus stehen wir sehr gern für kostenlose Beratungsgespräche zur Verfügung



Für eine Terminabsprache rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Tel.: 0391 - 99 09 12 77
Fax: 0391 - 99 09 12 79
Email: ipmc.pflege@gmail.com